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Wieso eine KFZ-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie verursacht haben

Das deutsche Pflichtversicherungsgesetzt

Das „Gesetzt über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ legt fest, dass jeder Fahrzeugführer eine Haftpflichtversicherung abschließen muss.

„Nach deutschen Gesetzt gilt“: Verursachen Sie einen Schaden und jemand fordert von Ihnen eine Entschädigung, sind Sie dazu verpflichtet, den verursachten Schaden zu bezahlen. 

Also ist bei der KFZ-Versicherung unter dem Aspekt der schnell hohen Schadenssummen eine sogenannte „Pflichtversicherung“ sehr sinnvoll, dass Sie vor einem finanziellen Ruin bewahrt werden. 

Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist insbesondere im Straßenverkehr immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

Die
Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt nicht nur Unfallopfer, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Auch Sie sind dadurch abgesichert, wenn Ihnen ein Schaden im Straßenverkehr zugefügt wird.

Egal ob Auto, Motorrad oder E-Scooter – wenn Sie sich im Straßenverkehr motorisiert bewegen möchten, benötigen Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung.

Was genau sichert die KFZ-Haftpflicht also ab?

  • Schäden an fremden Fahrzeugen: Abschleppkosten, Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Wiederbeschaffung im Falle eines Totalschadens, Wertminderung, Ab- & Anmeldekosten sowie Anwaltskosten. 
  • Schäden an fremden Eigentum: Gebäudeschäden und Schäden an Verkehrseinrichtungen wie beispielsweise, Straßenschlildern oder Leitplanken.
  • Schäden an Personen: Transportkosten, Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente, Beerdigungskosten sowie Hinterbliebenenabsicherung.

Wie viel zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung?

Gesetzlich ist geregelt, dass die KFZ-Haftpflicht mindestens folgende Kosten abdecken muss:

  1. Bei Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  2. Bei Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  3. Bei Vermögensschäden: 50.000 Euro

Die Höhe der Entschädigungssummen bezeichnet man häufig auch als Deckungssummen.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten höhere Deckungssummen an, als der Gesetzgeber fordert. Das ist gut und wichtig, je nach Schadenfall können die o. g. Versicherungssummen schnell ausgereizt sein. G&P empfiehlt vor Abschluss eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro festzulegen, so dass Sie sorgenfrei am Straßenverkehr teilnehmen können.

Die Voll- & Teilkaskoversicherung

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Abdeckung erfolgt also freiwillig. Durch eine Kaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Je nach Versicherung können die Kosten sowie Tarifleistungen stark variieren. Tarife zu vergleichen lohnt sich hier daher besonders – nutzen Sie dazu doch einfach unseren intigrierten Leistungsvergleich im Vergleichsrechner.

Schadensfall

Glasschäden

Kurzschluss- & Kabelschäden

Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Flut

Schäden durch Brand und Explosion

Diebstahl des Fahrzeugs sowie Diebstahl einzelner Autoteile

Zusammenstoß mit Tieren (aber oft nur Haarwild)

Schäden durch Eigenverschulden

Schäden durch nicht ermittelbare Verursacher

Schäden bei Fahrerflucht

Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte

Schäden durch Vandalismus & Tiere aller Art

Teilkasko

Vollkasko

Wann greift die Teilkaskoversicherung?

Glasbruchschäden

Kabelschäden oder Schäden durch Kurschluss

Diebstahl des Autos oder von Fahrzeugteilen

Kollisionen mit Haarwild, wenn der Pkw in Bewegung ist

Schäden durch Brand oder Explosion

Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag

Wichtig ist, sich die genauen Vertragsdetails der Anbieter anzusehen, denn dort wird definiert, welche Schäden abgedeckt sind und bis zur welchen Schadenssumme. 

Schäden, die in der Teilkaskoversicherung nicht mitversichert werden, können bei manchen Anbietern mit einem Zusatzbeitrag mitversichert werden. 

Wann greift die Vollkaskoversicherung?

Kollisionsschäden durch Eigenverschulden

Kollisionsschäden durch nicht zu ermittelnde Verursacher

Schäden, bei denen der Schuldige Fahrerflucht begangen hat

Schäden durch zahlungsunfähige oder nicht versicherte Dritte

Schäden durch Vandalismus

Schäden durch Tiere, die nicht unter den Teilkaskoschutz fallen

Wichtig Hinweis: Eine Autoversicherung muss etwa im Falle einer groben Fahrlässigkeit nicht unbedingt zahlen, dazu gehört, wenn Sie unter Alkoholeinfluss am Steuer waren, Fahrerflucht begingen oder das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war. 

Einzelne Versicherer bieten sogar eine sogenannte „Neuwertentschädigung“ für bis zu 24 Monate an, anstatt der Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. Das macht in dem Fall sinn, wenn Ihr Fahrzeug noch ein sehr junges Fahrzeug ist, dass anfänglich sehr viel Wert in sehr kurzer Zeit verliert.

Vollkasko oder Teilkasko: was passt zu meinem Fahrzeug und zu mir?

Pauschal lässt sich das leider nicht beantworten, welche Kaskovariante sich für Sie persönlich lohnt. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, von dem Ihre Entscheidung abhängig sein sollte.

Beachten Sie bitte folgende Faktoren: Modell- sowie Typ, Alter & Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.

In jedem Fall können wir empfehlen, eine Vollkaskoversicherung bei Neuwägen, oder jungen gebrauchten Fahrzeugen abzuschließen. Generell sollte für Sie eine Vollkaskoversicherung im Vordergrund stehen, wenn Ihr Fahrzeug einen hohen Listenpreis bzw. Wiederbeschaffungswert hat (alters unabhängig). 

Ebenfalls macht die Absicherung einer Vollkaskoversicherung sinn, wenn Ihr Wagen über einen Kredit finanziert ist oder es sich um ein Leasing-Fahrzeug handelt. 

Ich habe 15.000,- € finanziert für ein 4 Jahre altes Fahrzeug, brauche ich eine Vollkaskoversicherung?
Auch wenn Ihr Wagen eventuell keinen all zu hohen Wert mehr hat, liegt es immer im Auge des Betrachters. Wenn Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert ist, würden Sie im Falle eines Totalschadens den Kredit mithilfe der Vollkaskoversicherung ablösen können und sich ein neues Fahrzeug anschaffen. Ohne eine Kaskodeckung, haben Sie kein Fahrzeug mehr, aber trotzdem noch Ihre monatlichen Finanzierungsbeiträge zu bezahlen.

Tipp: Auto versichern nach Nutzungsjahren und Fahrzeugwert

Ist ein Fahrzeug älter als 7 Jahre und hat keinen hohen Fahrzeugwert mehr, können wir Ihnen den Abschluss einer Teilkaskoversicherung empfehlen. Im Schadensfall erhalten Sie in aller Regel den Zeitwert des Autos erstattet. (z.B. wie oben Beschrieben, bei einem Hagelschaden).

Das bedeutet: Je älter das Fahrzeug ist, um so schlechter ist der Zustand, desto geringer die ausgezahlte Schadenssumme.

Vollkasko vs. Teilkasko

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Kfz-Versicherung wechseln oder kündigen?

Versicherung wechseln

Einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung können Sie ganz bequem online abschließen. Generell können Sie Ihre Autoversicherung wechseln, wenn …..

  1. … die Vertragslaufzeit regulär endet.
  2. … eine Beitragserhöhung oder ein Schadenfalls vorliegt.
  3. … ein Wechsel des Fahrzeugs oder des Fahrzeughalters stattfindet.

Versicherung kündigen

Generell gibt es in der KFZ-Versicherung eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsablauf zu beachten. Bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr (Beginn 01. Januar) muss die Kündigung des Versicherungsvertrages bis spätestens 30.11. bei Ihrem Versicherungsunternehmen vorliegen. Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung muss schriftlich via Brief, Fax oder per E-Mail (nur bei einigen Versicherungen möglich) erfolgen. Nutzen Sie dazu gerne unsere Kündigungshilfe

WICHTIG: Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen

Mit einem Sonderkündigungsrecht verlängert sich Ihre Kündigungsfrist um 1 Monat. Das Sonderkündigungsrecht tritt ein, sofern Sie eine  Beitragserhöhung erleiden. Nutzen Sie auch dazu gerne unsere Kündigungshilfe.

Was kostet eine Kfz-Versicherung und wie wird es berechnet?

Jedes Fahrzeug wird einer Typklasse zugeordnet. Die Einstufung erfolgt durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Typklasse beschreibt die Statistik, wie oft ein gewisser Autotyp in Unfälle und Schäden verwickelt ist. Dabei werden allerdings nur Schäden berücksichtigt, die auch an Versicherungsanbieter gemeldet wurden.

Allgemein gilt bei also Typklassen: Je weniger Unfälle mit einem Fahrzeugtyp gemeldet werden, desto niedriger ist die Typklasse – und desto niedriger sind die Kosten für die Kfz-Versicherung.

Typklassen nach Versicherungsart

Je nach Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht gibt es unterschiedliche Typklassen. Es kann sein, dass sich die Typklasse Ihres Autos im Laufe der Zeit ändert. Ist das der Fall, erhalten Sie die Information in einem Schreiben Ihres Kfz-Versicherers zum Jahreswechsel.

Die Schadenfreiheitsklasse (auch: SF-Klasse) bzw. der Schadenfreiheitsrabatt hat einen großen Einfluss auf die Höhe des Kfz-Versicherung Beitrags. Je länger Sie ohne einen Schaden fahren, desto höher ist die Stufe Ihrer SF-Klasse – und desto günstiger wird die Kfz-Versicherungsprämie.

Entsteht ein Schaden am eigenen Fahrzeug, der über die Vollkasko abgedeckt ist, so werden Sie auch nur innerhalb der Vollkasko in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft. Die Kfz-Haftpflicht bleibt in diesem Beispiel unberührt. Da jeder Kfz-Versicherungsanbieter unterschiedliche Einstufung der SF-Klasse vornimmt, empfehlen wir einen Tarifvergleich vor Abschluss eines Vertrags.

Kein Einfluss auf Teilkasko

Für die Teilkasko greift der Schadenfreiheitsrabatt allerdings nicht. Denn die Schäden werden nicht durch das Fahrverhalten beeinflusst, sondern entstehen durch Sturm, Hagel, etc.

In 2020 gibt es insgesamt 413 Zulassungsbezirke für Fahrzeuge. Diese sind in unterschiedliche Regionalklassen eingeteilt. Wie bei den Typklassen gibt es auch bei Regionalklassen Unterschiede, abhängig von Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht.

Was ist die Regionalklasse?

Bei der Prämienberechnung der Kfz-Versicherung wird in Betracht gezogen, wie viele Schäden an Ihrem Wohnort an Autoversicherer gemeldet werden. Diese Schadensbilanz wird in Vergleich zum Bundesdurchschnitt gesetzt. Es kann also sein, dass unterschiedliche Zulassungsbezirke die gleiche Schadensbilanz haben – und somit der gleichen Regionalklasse angehören. Auch hier wird jedes Jahr eine neue Bilanz erstellt, bezugnehmend auf die gemeldeten Schadensfälle der letzten fünf Jahre.

Je weniger Personen Ihren Wagen fahren, desto niedriger ist auch der Beitrag. Je älter und fahrerfahrener dabei die Fahrerinnen und Fahrer sind, desto weniger kostet dies. Günstiger ist es dabei, andere Nutzerinnen und Nutzer namentlich zu benennen. Sind diese ‚unbekannt‘, können Kfz-Versicherungsunternehmen deren Fahrverhalten nicht einschätzen und berechnen dementsprechend mehr.

Andere Faktoren die Ihre Versicherungsbeiträge in der Autoversicherung beeinflussen

Neben den wichtigen oben genannten Faktoren, gibt es noch einige weitere Elemente die bei der Berechnung Ihres Tarifs relevant sind. Ändern sich dabei die beitragsrelevanten Daten von Ihnen, sollten Sie dies der Autoversicherung umgehend mitteilen, ansonsten kann dies mit höheren Vertragsstrafen und Beitragserhöhungen geahndet werden.

Folgende Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle

Je weniger Sie Ihr Fahrzeug nutzen, desto niedriger ist auch das Unfallrisiko und somit Ihr Beitrag. Versicherungsanbieter verwenden meist folgende Einteilung:

  •  bis 3.000 km pro Jahr
  •  3.001 km - 6.000 km pro Jahr
  •  6.001 km - 9.000 km pro Jahr
  •  9.001 km - 12.000 km pro Jahr
  •  12.001 km - 15.000 km pro Jahr
  •  15.001 km - 20.000 km pro Jahr
  •  20.001 km - 25.000 km pro Jahr
  •  25.001 km - 30.000 km pro Jahr
  •  ab 30.001 km pro Jahr


Liegt Ihre geschätzte Kilometerleistung nur geringfügig über einer bestimmten Kategorie, lohnt sich zu überdenken, ob man die Fahrleistung minimal reduzieren kann.

Manche Versicherungsanbieter versichern ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge. Wenn Sie Ihr Auto gewerblich nutzen - z.B. als Kunden- oder Lieferdienstfahrzeug - können unter Umständen Mehrbeträge anfallen. 

Wir lassen uns davon nicht abschrecken, falls Sie etwas benötigen, kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Ist dies der Fall, erhalten Sie bei vielen Versicherungsanbietern einen günstigeren Zweit- o. Drittwagentarif. Ihr weiteres Fahrzeug wird in eine günstigere SF-Klasse eingestuft, damit Sie nicht als "Neueinsteiger" anfangen müssen. 

Falls Sie oder andere zugelassene Fahrerinnen und Fahrer regelmäßigen Zugriff auf weitere Fahrzeuge und dementsprechende Routine haben, gibt es bei einigen Versicherungsunternehmen Rabatte.

Wenn Ihr Fahrzeug über Nacht besonders sicher abgestellt ist, z.B. eine abschließbare Einzel-/Doppelgarage; Tief- oder Sammelgarage; Duplexstellplatz, besteht verstärkter Schutz vor Diebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden als auf einer öffentlichen Straße. Dies begünstigen einige Versicherungsgesellschaften.

Haben Sie Ihr Auto bar bezahlt, gibt es bei einigen Kfz-Versicherungen Vergünstigungen. Für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge bieten einige Unternehmen einen besonderen Zusatzbaustein: "GAP-Deckung" die im Falle eines Totalschadens die Differenz zwischen dem Kreditbetrag/Buchwert und dem Wiederbeschaffungswert bezahlt. 

Viele Versicherungsgesellschaften haben für Beamtinnen oder Beamte, für bestimmte Berufsgruppen, Brachen oder Mitarbeiter von bestimmten Firmen besondere Konditionen.

Wenn Sie Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag jährlich bezahlen können, gibt es bei einzelnen Anbietern verhältnismäßig hohe Rabatte. Je nach Versicherungsunternehmen ist auch eine 1/2 jährliche; 1/4 jährliche oder monatliche Zahlung möglich.

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Ihnen etwas günstigere Beiträge, wenn Sie auf eine freie Werkstattwahl in einem Kaskoschadenfall verzichten und nur die Partnerwerkstätte des Autoversicherers in Anspruch nehmen. 

Tipp: Wenn Sie einen Neuwagen oder einen geleasten Pkw fahren, sollte vorab geklärt werden, ob durch eine Werkstattbindung Garantieansprüche an Ihren Fahrzeughersteller gefährdet sind.

Belegbar durch entsprechende Unfallstatistiken sind Personen mit Kindern, Verheiratete und Individuen, die in einer eheähnlichen Partnerschaft sind, umsichtigere Fahrerinnen und Fahrer. Das gleiche gilt für die, die im eigenen Wohneigentum leben. All diese Faktoren werden bei der Berechnung der Autoversicherung berücksichtigt.

Der Besitz einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr wird von einigen Kz-Versicherern positiv bewertet: da Sie ja regelmäßig durch die öffentlichen Verkehrsmittel auf das Auto verzichten. Somit besteht ein geringeres Unfallrisiko.

Falls Sie bei einem Automobilclub Mitglied sind (z.B. ADAC, ACV ect.) gibt es meist Rabatte bei der Kfz-Versicherung.

Falls nicht, uns Sie sich  Ihr Fahrzeug trotzdem vor den Kosten für eine Pannenhilfe oder Abschleppservice schützen möchten, dann können Sie alternativ die Versicherungslösung: den "Schutzbrief" bei Ihrem Kfz-Versicherer abschließen.

Kfz-Versicherung: mit dem Autoschutzbrief sicher unterwegs?

Mit dem Autoschutzbrief erhalten Sie bei Pannen oder Unfällen, Hilfestellung – sowohl innerhalb Deutschlands als auch im europäischen Ausland. Dazu gehören etwa Ersatzteilversand, Abschlepp-, Mietwagen- und Übernachtungskosten oder der Krankenrücktransport. Der Schutzbrief gilt also für das Fahrzeug und die Insassen.

Die Leistung des Autoschutzbriefes ist eine Zusatzversicherung, die Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung für verhältnismäßig geringe Kosten dazu buchen können. Einige Kfz-Versicherer bieten den Autoschutzbrief nur in Kombination mit einer Kaskoversicherung an, bei anderen Unternehmen reicht der Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

Müssen Sie die Schutzbriefleistungen in Anspruch nehmen, rufen Sie einfach bei Ihre Versicherung an. Diese wird dann die notwendige Assistenz für Sie in die Wege leiten.

Tipp: Schutzbrief für Vielfahrerinnen & Vielfahrer

Insbesondere für Vielfahrerinnen und Vielfahrer lohnt sich dabei der Autoschutzbrief. Auch wenn Sie mit Ihrem Wagen ins europäische Ausland fahren, ist er hilfreich, da einige Leistungen – wie z.B. der Ersatzteilversand oder die Krankenrücktransporte – speziell auf solche Vorfälle im Ausland zugeschnitten sind.

Was ist der Rabattschutz & Rabattretter in der Kfz-Versicherung?

Einige Versicherungsunternehmen bieten in der Kfz-Versicherung den sogenannten „Rabattschutz“ als optionalen Zusatzbaustein an. Mit dem Rabattschutz können Sie sich gegen die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) im Schadenfall schützen.
Je nach Tarif ist eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr rückstufungsfrei, die SF-Klasse verbessert sich also trotz eines gemeldeten Schadenfalls, wie als wären Sie unfallfrei gefahren. 

Zu schön um wahr zu sein? Das ist richtig, der negative Beigeschmack meldet sich sobald Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten. Ist Ihre vorherige Autoversicherung für Schäden aufgekommen, wird Ihre neue Versicherung diese Rückstufung oder auch Rückstufungen vornehmen. 

Des Weiteren ist erwähnenswert, dass der Zusatzbaustein Rabattschutz ca. 100 – 150 € für einen Bereich kostet. Haben Sie ein neues Fahrzeug, dass Vollkasko versichert ist, kostet der Einschluss des Rabattschutzes für die Kfz-Haftpflicht- sowie der Vollkaskoversicherung dann zwischen 200 – 300 € jährlich.

Tipp: Sparen Sie sich das Geld - bei einer hohen SF-Klasse den Rabattretter nutzen

Erfahrungsgemäß können wir sagen, selbst wenn Sie nach einigen Jahren einen Unfall haben und Sie eine Erhöhung Ihres Beitrages erleiden, fällt diese in den meisten Fällen nicht so hoch aus, wie Sie in der Zeit für den Rabattschutz bezahlt hätten. Auch ein Wechsel der Versicherung zum Jahreswechsel kann sich bei einem Schadenfall durchaus lohnen. Ein Vergleich ist also sinnvoll.

Fahren Sie bereits viele Jahre schadenfrei, so bieten einige Kfz-Versicherungen einen „Rabattretter“ an (manchmal ohne Beitragszuschlag). Das heißt im Schadenfall werden Sie nur geringfügig oder sogar gar nicht zurückgestuft.

Kfz-Versicherung was mache ich im Schadensfall?

Die Anzeigepflicht verlangt, dass jedes Schadenereignis, welches einen Leistungsfall für die Versicherungsgesellschaft nach sich zieht, diese innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden muss.

Die Aufklärungspflicht verlangt von Ihnen, dass Sie bei der Klärung von Fragen zu den Umständen des Unfallherganges wahrheitsgemäß & vollständig mitwirken müssen. Ein Unfallort darf erst verlassen werden, wenn alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden. Dem Versicherer sind eventuelle Ermittlungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bekannt zu geben.

Die Schadenminderungspflicht verlangt im Falle eines einer Kfz-Versicherung gemeldeten Schadens, dass Versicherte für eine Schadensminderung und weitere Unfallabwendung (Unfallstelle sichern, ect.) sorgen, sofern dies das eigene Leben nicht gefährdet.

Wichtig Hinweis: Nach einem Schadensfall unterliegen Sie besonderen Pflichten, die sich in der Anzeigepflicht, der Aufklärungs- & der Schadenminderungspflicht gemäß den vertraglich geschlossenen Bedingungen äußern.

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Hinweise zur Kfz-Versicherung

Greift meine Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland?

Wenn Sie im Urlaub oder auf Dienstreise sind, kann es passieren, dass Sie versehentlich einen Schaden verursachen. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung stärkt Ihnen auch hier den Rücken und begleicht diese Schäden.

Kann ich meine Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Falls eine abgeschlossene Versicherung zur Vorsorge (wie z.B. Kranken- oder Lebensversicherung) oder dem Erhalt Ihres Vermögens dient, können diese Versicherungsverträge von der Steuer abgesetzt werden.

Ja, so können Sie also auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Sie können in der Regel, alle Arten von Haftpflichtverträgen steuerlich absetzen:

Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Bauherrenhaftpflichts, Gewässerhaftpflicht, sowie Bootshaftpflicht usw.

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