E-Scooter Versicherung

Ab 2,07 EUR/Monat –  bequem online abschließen

günstige Beiträge

Max. 2 Werktage Versandzeit

Optionale Teilkaskoversicherung

Günstige E-Scooter Versicherung - jetzt auch für Pedelecs und E-Bikes Flexibel durch die Stadt

E-Scooter sind in voller Munde und vor allem bei jüngeren Mitmenschen im Trend! Immer mehr bevorzugen die elegante und neue Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Versichern Sie jetzt auch ganz einfach Ihren E-Scooter über uns. 

Einfach und schnell kurze Distanzen zurücklegen – dafür sind Roller, Mopeds, Mofa’s, E-Bikes und E-Scooter gedacht! Wir möchten nicht nur, dass Sie auf jeder Fahrt gut versichert sind, sondern auch das Gefühl einer guten Betreuung haben.

Ihre Vorteile mit der E-Scooter Versicherung

Günstige Beiträge

Schon ab 2,07 Euro/Monat können Sie eine neue Versicherung für Ihr E-Scooter, Pedelec oder E-Bikes abschließen.

Sicherheit, wenn es darauf ankommt

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sichern Sie im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach-, & Vermögensschäden ab.

Schneller Service

Wenn Sie Werktags bis 12 Uhr abschließen, erhalten Sie Ihr Kennzeichen schon am nächsten Werktag per Post.

Optionale Teilkaskoversicherung

Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl ab (150 EUR Selbstbeteiligung).

Ab wann tritt die Verordnung in Kraft und ab wann dürfen E-Scooter fahren?

Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt. Bevor E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, muss die Bundesregierung noch einige Änderungen vornehmen und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

Wer darf E-Scooter fahren?

E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Gibt es eine Helmpflicht?

Grundsätzlich ist diese Frage ebenfalls mit „Nein“ zu beantworten.

Hinweis: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir zu Ihrer eigenen Sicherheit das Tragen eines Sicherheitshelms.

Wird ein Führerschein benötigt?

Nein, es wird kein Führerschein benötigt um ein E-Scooter fahren und benutzen zu dürfen.

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- & Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen. Darüber hinaus benötigen die E-Scooter eine amtliche Betriebserlaubnis, um damit auf öffentlichen Gelände fahren zu dürfen. Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nur auf Privatgelände gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO.

Hinweise zur E-Scooter Versicherung

Müssen E-Scooter haftpflichtversichert sein?

Ja! Als Halter eines solchen Gefährtes benötigen Sie zwar keine Zulassung und müssen keine Steuer bezahlen, jedoch gelten hier die gleichen Regeln wie auch in der KFZ-Versicherung. Ohne Haftpflichtversicherungsnachweis dürfen Sie am Straßenverkehr nicht teilnehmen. Ihre Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich dafür da, anderen eine Entschädigungsleistung zu bezahlen, wenn Sie den Schaden verursacht haben.

Mit diesem auch als „E-Scooter-Kennzeichen“ bekannten Schildern weisen Sie nach, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen und Ihr Gefährt versichert ist. 

Damit sind alle Personen-, Sach- & Vermögensschäden abgesichert, die Ihr E-Scooter, Pedelecs oder E-Bikes bei Dritten verursacht.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr.
Wieso jetzt aber der Farbwechsel? Weil der Versicherungsschutz grundsätzlich nur für ein Jahr gilt und nicht automatisch verlängert wird. Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem Versicherungsjahr, das immer am 01. März beginnt und am 28. oder 29. Februar des Folgejahres automatisch endet.

Jedem Jahr ist eine bestimmte Farbe zugeordnet. Somit lässt sich schon von weitem erkennen, ob das Moped den vorgeschriebenen Versicherungsschutz hat oder nicht.

Wenn Sie ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen werden, machen Sie sich strafbar. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

Was deckt meine Kfz-Haftpflicht?

Wie oben bereits beschrieben, sind Sie als Halter eines Elektrokleinsfahrzeugs nach § 6 Pflichtversicherungsgesetzt dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen, falls Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten. Dies ist notwendig, damit sind alle Personen-, Sach- & Vermögensschäden abgesichert sind, die durch Sie und Ihr Moped oder Roller bei Dritten verursacht werden.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Die Teilkaskoversicherung ist dazu gedacht Ihr Moped, Roller, Mofa, E-Bike oder Pedelec vor Schäden zu schützen, da auch wenn Sie nicht unterwegs sind Schäden entstehenden können. Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden an Ihrem Zweirad ab:

  • Entwendung, insbesondere Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten (z.B. Sturm, hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Bruch von Verglasungen

Weitere Informationen?

Informationen zum Thema „E-Scooter im Straßenverkehr: Was ist erlaubt und was nicht“ erhalten Sie auf punkte-flensburg.de.

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