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Wer haftet bei Gefälligkeitsschäden?

Sie möchten einem Freund oder Bekannten beim Umzug helfen und tragen diverse Gegenstände mit in die Wohnung. Wenn dabei ein Schaden entsteht, spricht man vom sogenannten Gefälligkeitsschaden. Zahlt meine Haftpflichtversicherung solche Schäden? Hier finden Sie genau das, was Sie zum Thema Gefälligkeitsschäden wissen sollten.

Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Es gibt zu viele Situationen, in denen man von einer Gefälligkeit spricht. Vor allem dann, wenn Sie jemand (Freund, Bekannter oder sogar eine fremde Person) Sie um einen Gefallen bittet. Für die Versicherungsgesellschaften zählt dabei folgendes:

1. Der Gefallen erfolgt freiwillig, das bedeutet Sie bieten selbst die Hilfe an oder werden darum geben.
2. Sie erhalten für den Gefallen keine finanzielle Gegenleistung.

Aus versicherungstechnischer Sicht handelt es sich um einen Gefallen, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen möchten und Möbel aus der einen Wohnung in die andere Wohnung tragen. Dabei kann sehr schnell einmal etwas beschädigt werden. Wenn ein professioneller Umzugsservice sich um das Tragen der Möbel ect. kümmert und dafür entlohnt wird, handelt es sich hierbei nicht mehr um eine Gefälligkeit sondern um eine professionelle Dienstleistung.

Im Versicherungsdeutsch heißt das also, wenn Sie unentgeltlich jemanden einen Gefallen tun oder helfen und dabei ein Schaden entsteht: Gefälligkeitsschaden

Folgende Beispiele sind typische Gefälligkeitsschäden:


1. Sie helfen einem Freund beim Umzug.

2. Sie werden auf dem Parkplatz eines Möbelhauses von jemanden gebeten, eine Couch oder der gleichen in sein Auto zu heben.

3. Bei einer Garten-/Grillparty werden Sie gebeten etwas aus der Wohnung in den Garten zu tragen.

4. Während des Urlaubs Ihres Nachbarn wurden Sie gebeten die Blumen zu gießen und nach die Katze zu füttern.

Haftung bei Gefälligkeitsschäden?

Nach dem Bürgerlichen-Gesetz-Buch (BGB) § 823 haftet man immer für einen Schaden, den man verursacht hat. Wenn Sie also einen Schaden verursacht haben, müssen Sie für diesen finanziell aufkommen. Falls es sich hierbei jedoch um eine Gefälligkeit handeln sollte, bei der ein Schaden entstanden ist, dann gelten andere Haftungsregelungen:

Die Haftung ist dann zwischen den einzelnen Parteien beschränkt, da beide Partner wissen, dass es sich um eine Gefälligkeit gehandelt hat. Die Beschränkung der Haftung gilt allgemein aber eher bei leichter Fahrlässigkeit. (Die meisten Gefälligkeitsschäden passieren aufgrund leichter Fahrlässigkeit). Daher wurde gerichtlich entschieden, dass der Verursacher bei einem solchen Freundschaftsdienst nicht für den verursachten Schaden haften muss.

Da in diesem Fall gesetzlich kein Haftungsanspruch besteht, gilt also auch kein Versicherungsanspruch! Für die private Haftpflichtversicherung heißt das, dass der Schaden im Allgemeinen nicht übernommen werden muss durch Ihren Versicherungsanbieter.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden?

Damit die Privathaftpflichtversicherung auch bei Gefälligkeitsschäden greift, müssen Sie dies bei der Tarifauswahl bei dem Versicherungsanbieter beachten. Ältere Tarife beinhalten meistens keine Leistungen bei Gefälligkeitsschäden. Diese berufen sich auf die gesetzliche Haftung, dass der Verursacher bei Gefälligkeitsschäden nicht schadenersatzpflichtig ist und schließen den Schaden. 

Wenn Sie ein hilfsbereiter Mensch mit einem großen Freundeskreis sind, ist es wichtig eine Haftpflichtversicherung inklusive Gefälligkeitsschäden zu haben.

Wenn Sie bereits über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, sollten Sie bitte dringend prüfen, ob Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind. Dazu können Sie selbst in Ihren Versicherungsbedingungen und Ihrem Versicherungsschein nachsehen. Gerne können Sie uns auch eine Maklervollmacht erteilen und wir prüfen Ihren Vertrag auf Herz & Nieren für Sie.

Falls Ihre aktuelle Privathaftpflichtversicherung keine Gefälligkeitsschäden beinhalten sollte, lohnt es sich Tarife zu vergleichen und zu wechseln.

Kommen Sie dazu gerne auf uns zu – wir freuen uns über Ihre Nachricht!