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Nein. Ihre Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich dafür da, anderen eine Entschädigungsleistung zu bezahlen, wenn Sie den Schaden verursacht haben.
Ausnahme: Wenn Sie durch jemand Dritten geschädigt werden, Sie also durch jemand anderen einen Schaden erleiden, derjenige aber nicht für den Schaden aufkommen kann – gibt es Tarife am Versicherungsmarkt, die Ihnen bei einem solchen Ausfall, den eigenen Schaden begleicht.
Ein guter Grund dafür ist, dass die andere Person keine eigene Privathaftpflichtversicherung hat oder so wenig zum Leben besitzt, dass sie Ihnen keinen Ausgleich zahlen kann.
Jeder dritte in Deutschland besitzt keine private Haftpflichtversicherung. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Forderungsausfall kommt, also gut möglich.
Tritt so ein Fall ein, gehen Sie vor Gericht um Ihre Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Dort muss festgestellt werden, dass der Verursacher zahlungsunfähig ist. Im Anschluss reichen Sie das Urteil bei Ihrer Haftpflichtversicherung ein um die Entschädigungsleistung zu erhalten.
Wer kennt es nicht? Sie möchten bei einem Umzug eines Freundes helfen und dabei geht etwas kaputt. Dies fällt im Versicherungsjargon unter sogenannte Gefälligkeitsschäden.
Prinzipiell heißt es, wenn Sie jemandem helfen möchten, also einen Gefallen tun, können Sie für entstehende Schäden die Sie verursacht haben, nicht haftbar gemacht werden.
Nun möchte man allerdings nicht, dass der Freund neben dem Umzugskosten auch noch die Kosten für den Schaden selbst tragen muss.
Bei vielen Produkten der verschiedenen Anbieter gelten Gefälligkeitsschäden mitversichert. Bei einem Neuabschluss achten Sie bitte im Leistungsvergleich darauf, dass diese wichtigen Punkte mitversichert gelten.
Meist lohnt es sich, für wenige Euro im Jahr mehr zu bezahlen. Denn schon für einen relativ geringen Jahresbeitrag leistet die Haftpflichtversicherung eine ganze Menge. Wenn Sie sich schon versichert, dann richtig!
In der Regel begleichen Sie kleinere Schäden bis ca. 100,- € von Ihrem eigenen Geld.
Für größere Sach- oder gar Personenschäden sind mit Summen in Millionenhöhe zu rechnen. Daher empfehlen wir Ihnen eher eine höhere Versicherungssumme z.B. von c. a. 50 Mio. € zu wählen, vor allem weil es sich nicht wesentlich auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirkt.
Ihre Privathaftpflichtversicherung ersetzt keine Neuanschaffungskosten. Sie ersetzt die beschädigte Sache zu dem Wert, zu dem es unmittelbar vor dem Schadeneintritt Wert gewesen wäre.
Ein Beispiel:
MacBook eines Bekannten umgeschmissen. Totalschaden.
Das Notebook war voll funktionsfähig, aber schon 5 Jahre alt.
Ihre Privathaftpflicht bezahlt Ihrem Bekannten nicht den Anschaffungspreis von vor 5 Jahren, sondern nur den Gegenwert eines 5 Jahre alten MacBooks.
Dies können wir leider nicht pauschal beantworten. Es kommt auf Ihren geschlossenen Vertrag und die Details des Vertrages an.
Außerdem sind die Entschädigungsleistungen für den Austausch der Schließanlagen begrenzt. Meistens wird der Vertrag mit Schlüsselverlust mit einer zusätzlichen Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Wir können das gerne für Sie prüfen, kommen Sie dazu bitte einfach auf uns zu!
Wenn Sie im Urlaub oder auf Dienstreise sind, kann es passieren, dass Sie versehentlich einen Schaden verursachen. Ihre private Haftpflichtversicherung stärkt Ihnen auch hier den Rücken und begleicht diese Schäden.
Falls eine abgeschlossene Versicherung zur Vorsorge (wie z.B. Kranken- oder Lebensversicherung) oder dem Erhalt Ihres Vermögens dient, können diese Versicherungsverträge von der Steuer abgesetzt werden.
Ja, so können Sie also auch Ihre private Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Sie können in der Regel, alle Arten von Haftpflichtverträgen steuerlich absetzen:
Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Bauherrenhaftpflichts, Gewässerhaftpflicht, sowie Bootshaftpflicht usw.
Alle Angaben sind gewissenhaft von uns recherchiert und zusammengestellt. Die G&P GmbH übernimmt jedoch keine Garantie und Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
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